Pflichtablieferung: Web-Archivierung technisch noch nicht machbar
Oct 27th, 2008 | By Ayenegbe Stephen | Category: Branchenreport | Trackback URLEigentlich wollte ich mich dem Thema hier noch einmal selbst annehmen, aber heute dufte ich bei Robert Basic vom ‘Basic Thinking’-Blog nachlesen, dass Mike Schnoor die neue Pflichtablieferungsverordnung bereits kommentiert hat, die alle Privatleute und auch Unternehmen dazu verpflichtet, Ihre Webseiteninhalte regelmäßig bei der Nationalbibliothek als ‘Veröffentlichungsbelege’ einzureichen. Dabei hat sich der Kopf hinter sichelputzer.de nicht mit Mutmaßungen begnügt, wie das denn jetzt alles überhaupt laufen soll, sondern kurzerhand den Telefonhörer ergriffen und bei den zuständigen Sachbearbeitern in Frankfurt nachgefragt.
Kurzum: Mangels technischer Lösung wird die Verordnung, die auf dem ‘Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006‘ aufbaut, vorläufig nicht vollzogen. Es darf also unbekümmert weiter veröffentlich werden, auch ohne die entsprechenden Inhalte bei der Bibliothek zu hinterlegen (Vorsicht, das kann sich aber jederzeit ändern und zudem war die Antwort auf die Nachfrage von Mike Schnoor absolut unverbindlich – da telefonisch gegeben!). Wie die Zukunft aussieht, bleibt – zumindest erst einmal – ungewiss, bis man in Berlin, Frankfurt und Leipzig in der Lage ist, das Material aus Blogs, Content-Management-Systemen & Co. zu archivieren bzw. überhaupt entgegenzunehmen.
Die Sache mit der Archivierung von Publikationen ist übrigens nicht neu, auch wenn sich bisher nur Verlage damit herumschlagen mussten. Schon seit Jahren ist man laut Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (siehe §14) verpflichtet, kostenfreie Belegexemplare von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen ‘Medienwerken’ zur Verfügung zu stellen, wenn diese in der Bundesrepublik veröffentlich werden.
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