Kampf um die Linkhoheit: Verleger gegen Medienbeobachter

Feb 19th, 2010 | By | Category: Branchenreport | Trackback URL

In Agenturen und Pressestellen gehören sie zur alltäglichen PR-Praxis: Clippings. Sie dienen als Arbeitsnachweise, zur Reichweitenmessung, zur Überprüfung der transportierten Botschaften usw. Viele Agenturen haben sich auf diese Medienbeobachtung spezialisiert und durchkämmen bisweilen im Minutentakt die Landschaft aus Print-, TV-, Radio- und Online-Erzeugnissen. Gesucht wird nach den Schlagworten der jeweiligen Auftraggeber. Die wiederum zahlen für diesen Dienst einen gewissen Obolus. So weit, so normal.

Interessant wird das Thema allerdings nach einem Blick auf die Insel. In Großbritannien ist das beschriebene System nämlich ordentlich erschüttert worden. Wie es dieser Tage kaum anders sein könnte, waren es die klammen Verlage, die für Aufruhr sorgten: Sie wollen ihr eigenes Stück vom Kuchen am boomenden Online-Geschäft abhaben. Denn wie auch in Deutschland gehen viele der renommiertesten Verlagshäuser finanziell am Stock. Immer tiefer brechen die Anzeigenerlöse ein – da geht’s der FAZ nicht anders als dem Guardian.

Verleger bitten Medienbeobachter zur Kasse
Also suchen umtriebige Verleger nach neuen Einnahmequellen, offenbar ohne dabei ernsthaft nach den Gründen für das Schrumpfen des Anzeigengeschäfts zu suchen. Schuld ist wie immer das Internet. Neidisch blickt man in den Führungsetagen auf all jene, die es verstanden haben, im World Wide Web Millionen- oder gar Milliardenumsätze zu erwirtschaften. War bisher Suchmaschinengigant Google das Ziel, haben Verleger nun die Medienbeobachter ins Visier genommen. Die Forderung: eine Beteiligung an der kommerziellen Weitergabe von Links auf Nachrichtenseiten.

Was bedeutet das? Ein Beispiel: Ein Medienbeobachter sucht im Netz nach Artikeln mit bestimmten Stichworten. Bei der Recherche stößt er auf einen frei zugänglichen Artikel in der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung. Der Link wird archiviert und zusammen mit weiteren als Report per Mail an den Kunden versandt. Ka’ching! Genau jetzt soll nach Wunsch der Newspaper Licensing Agency (NLA), einer Interessenvertretung der größten britischen Zeitungshäuser, die Kasse klingeln. Ohne Lizenz keine Weitergabe ihrer Links.

Die Großen der Clipping-Branche wehren sich
Seit dem 1. Januar 2010 ist dieses Szenario in Großbritannien nun Realität: Internetseiten von NLA-Mitgliedern wie der Financial Times und dem Daily Telegraph dürfen von Medienbeobachtern nicht mehr durchsucht werden. Doch auch Verlage, die nicht in der NLA organisiert sind, springen auf den Zug auf: So blockt das Boulevardblatt Mirror seit kurzem die Crawler von NewsNow, Meltwater und anderen Medienbeobachtern. Für die Clipping-Dienstleister bedeutet das neue Gebaren einen riesigen finanziellen Verlust.

Prompt haben die Größten der Branche zum Gegenschlag ausgeholt: Während es NewsNow mit einer Petitionskampagne namens ‘right2link’ versucht, ergreift Meltwater rechtliche Mittel und lässt die Angelegenheit vom britischen Copyright Tribunal, einem Ausschuss zur Beilegung von Lizenzstreitigkeiten, überprüfen. Sogar die britische Regierung springt den Opfern der Lizenzierungsvorschriften bei: Jüngst hat ein konservatives Mitglied des britischen Oberhauses einen Änderungsantrag vorgelegt, nachdem ‘das Recht zur Verlinkung auf frei zugängliche Informationen im Internet’ geschützt werden soll.

Wie geht es weiter?
Bis das Copyright Tribunal und das House of Lords zu einem Ergebnis gekommen sind, werden sich Verleger und Medienbeobachter wohl weiter einen Stellungskampf um die Linkhoheit im Netz liefern. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis die Debatte über Links und Copyright-Verletzungen auch in Deutschland ankommt. Die Entscheidung in Großbritannien könnte dann Vorbildcharakter haben.

Was halten Sie von der Auseinandersetzung? Sollten Verlinkungen auf frei verfügbare Inhalte kostenlos bleiben oder haben die Verleger mit ihrer Forderung nach Copyright-Schutz Recht?


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